Ein Gewinnspiel für Menschen gibt es derzeit unter:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16067
Worum es dabei geht?
Zitat:
"Text der Petition -
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass das Bundesgleichstellungsgesetz(BGleiG) hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts geändert wird.
Begründung -
Die Kernaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst ist aus meiner Sicht richtig! Speziell der Öffentliche Dienst muss in Anglegenheiten der Gleichstellung zwischen Mann und Frau als Vorbild für die freie Wirtschaft dienen. Dennoch ist aus meiner Sicht das Bundesgleichstellungsgesetz nicht mehr zeitgemäß. Das aktuelle Gesetz diskriminiert männliche Beschäftigte einer Behörde, da diese sich nicht zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten (Gleib) aufstellen, geschweige denn, wählen dürfen. Die Gleichstellungsbeauftragen haben dafür zu sorgen, dass niemand (egal ob Frau oder Mann) aufgrund seines/ihres Geschlechtes, seiner/ihrer Behinderung, sexuellen Orientierung oder Alters benachteiligt wird. Genau dies tut jedoch das BGleiG, indem dieses die männlichen Bewerber und Beschäftigten ausgrenzt. Aus meiner Sicht verstößt dieses Gesetz: ->1.) gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das sagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Nach dem BGleiG sind jeoch Männer gegenüber Frauen nicht gleich, nicht gleichberechtigt und werden aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt! -> und 2.) gegen das AGG. Ich möchte mit meiner Petiton nicht die wichtige Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten nach dem BGleiG kritisieren und auch nicht in Frage stellen. Jedoch muss der Staat hier die Benachteiligung des Mannes, wie im Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG beschrieben, beseitigen. Aus diesem Grund fordere ich die Änderung des aktiven und passiven Wahlrechtes nach dem BGleiG"
Was es zu Gewinnen gibt?
Für den Fall das diese Petition Erfolg haben sollte, gibt es ein Stück mehr Gerechtigkeit und Menschlichkeit in dieser unseren Republik.
Also Mitzeichnen Leute. Das ganze läuft noch bis zum 08.03.2011.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16067
Und wenn man schoneinmal dabei ist, kann man hier
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16387
auch kurz vorbei schauen.
Donnerstag, 24. Februar 2011
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